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DRIVE4FUTURE GmbH/ Die neue Ladesäulenverordnung bringt Panik in den Markt.
(Berlin/ Chemnitz) Mit dem 01. Januar 2022 ist die neue Novelle der Ladesäulenverordnung in Kraft getreten. Doch was sagt die neue Novelle aus?
Bislang lässt die Ladesäulenverordnung als Mindestvoraussetzung entweder eine Bezahlung mit einem „gängigen kartenbasierten“ oder einem „gängigen webbasierten“ Bezahlsystem zu.
Künftig muss der Betreiber eines öffentlich zugänglichen Ladepunkts an dem jeweiligen Ladepunkt oder in dessen unmittelbarer Nähe mindestens einen kontaktlosen Zahlungsvorgang mittels gängiger Kredit- und Debitkarte anbieten.
Zu den gängigen Kreditkartensystemen zählen Mastercard und VISA, die weltweit genutzt werden. Gängiges Debitkartensystem in Deutschland ist die Girocard, da jeder Inhaber eines Girokontos in der Regel über mindestens eine solche Karte verfügt.
Der Betreiber muss die Bezahlung kontaktlos durch Vorhalten der Karte ermöglichen.
Wann trifft die Regelung in Kraft?
Die Regelung zum einheitlichen Bezahlsystem soll für alle Ladesäulen gelten, die ab dem Juli 2023 erstmalig in Betrieb genommen werden.
Was heißt das jetzt für die Ladesäulenbetreiber?
Ladepunkte müssen sowohl die Voraussetzungen aus der Ladesäulenverordnung als auch die Vorgaben zur starken Kundenauthentifizierung nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (in Umsetzung der Zweiten EU-Zahlungsdiensterichtlinie) in Verbindung mit den delegierten EU-Verordnungen erfüllen.
Gegebenenfalls müssen Ladesäulenmodelle daher baulich angepasst werden. Um den Herstellern von Ladeinfrastruktur ausreichend Zeit für diese Maßnahmen zu geben, gilt die neue Regelung erst ab Mitte 2023.
Was erhofft sich die Bundesregierung davon?
Die Neuregelung ist sehr nutzerfreundlich. Sie gewährleistet, dass spontane Ladevorgänge schnell und einfach bezahlt werden können. Durch die Vorgabe der Zahlung mit gängiger Kredit- und Debitkarte wird sichergestellt, dass nahezu jeder zu jeder Zeit an öffentlich zugänglichen Ladesäulen Strom laden und bezahlen kann, ohne neue Vertragsbeziehungen eingehen oder eine neue App herunterladen zu müssen. Hierzu zählen auch solche Personen, die über keine Kreditkarte und kein Smartphone verfügen.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Drive4Future GmbH
Frau Melanie Reichelt
Niederwaldstr. 3
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