-
BFH zur Befreiung von der Erbschaftssteuer beim Familienheim
Die von den Eltern geerbte Immobilie muss innerhalb von sechs Monaten vom Erben zu Wohnzwecken selbst genutzt werden, um die Erbschaftssteuer zu umgehen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Für Ehepartner und Kinder gelten bei einer Erbschaft vergleichsweise hohe Freibeträge. Werden die Freibeträge überschritten, wird Erbschaftssteuer fällig. Das ist häufig der Fall, wenn Immobilien in den Nachlass fallen. Nutzen die Kinder die von den Eltern bewohnte und geerbte Immobilie unverzüglich selbst zu Wohnzwecken, kann die Erbschaftssteuer entfallen, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte www.mtrlegal.com.
Der Bundesfinanzhof hat nun mit Urteil vom 28. Mai 2019 festgezurrt, was unter einer unverzüglichen Selbstnutzung des Familienheims zu verstehen ist (Az.: II R 37/16). Kinder können die von ihren Eltern bewohnte Immobilie steuerfrei erben, wenn sie sie innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten selbst zu Wohnzwecken nutzen. Erfolgt die Nutzung erst später muss dies begründet sein, damit eine Befreiung von der Erbschaftssteuer noch möglich ist, so der BFH.
In dem vorliegenden Fall hatte sich der Erbe zu viel Zeit gelassen und musste daher Erbschaftssteuer zahlen. Er hatte von seinem Vater im Januar 2014 u.a. ein Zweifamilienhaus mit einer Wohnfläche von 120 Quadratmetern geerbt, das von dem Erblasser bis zu seinem Tode selbst bewohnt worden war. Der Grundbucheintrag erfolgte im September 2015, Renovierungsarbeiten an dem Haus begannen erst Mitte 2016. Das dauerte dem Finanzamt zu lang, es setzte Erbschaftssteuer fest.
Die Klage des Erben gegen den Steuerbescheid blieb erfolglos. Der Kläger sei auch nach mehr als zweieinhalb Jahren nicht in das geerbte Haus eingezogen und habe es damit nicht unverzüglich zu eigenen Wohnzwecken genutzt. Bei einem späteren Einzug sei es nur in Ausnahmefällen möglich, dass die Erbschaftssteuer entfällt. Der Kläger habe aber nicht darlegen können, dass er die Verzögerungen nicht zu verantworten habe. Der Erwerb sei somit steuerpflichtig, so der BFH.
In Erbfällen und bei Schenkungen sollten Freibeträge aber auch Fristen beachtet werden, um sie aus steuerlicher Sicht optimal zu gestalten. Im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte können beraten.
https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/steuerrecht/erbschaftssteuer.html
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
MTR Rechtsanwälte
Herr Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
Deutschlandfon ..: +49 221 2927310
fax ..: +49 221 29273155
web ..: https://www.mtrlegal.com
email : info@mtrlegal.comPressekontakt:
MTR Rechtsanwälte
Herr Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Kölnfon ..: +49 221 2927310
web ..: https://www.mtrlegal.com
email : info@mtrlegal.comDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Leseschau voll in Aktion! LG München: Persönliche Haftung des Geschäftsführers bei Markenrechtsverletzungen
BFH zur Befreiung von der Erbschaftssteuer beim Familienheim
suchen auf Werben Informieren
neuste Informationen
- Loar Holdings Inc. kündigt Datum und Uhrzeit der Telefonkonferenz zur Erörterung der Ergebnisse des ersten Quartals 2024 an
- Rio Silver beginnt mit grundlegenden Umweltstudien
- Monumental Energy Corp. informiert über aktuelle Entwicklungen in Bezug auf sein Lithiumsole-Cäsium-Sediment-Salar Laguna Blanca in Chile
- Co2Coin: Vorreiter in der Kryptowelt für Umweltschutz und Nachhaltigkeit
- Calibre stellt ein Update zur Goldmine Valentine bereit und veranstaltet am Mittwoch, den 15. Mai 2024, eine Telefonkonferenz zu den Ergebnissen des ersten Quartals 2024
- Silver Storm gibt Bohrergebnisse aus der Zone La Estrella bekannt
- Immer mehr Insolvenzen in der Immobilienbranche
- Einfuhrverbot für russisches Uran kann preistreibend wirken
- Golden Cariboo: Neuinterpretation alter Infill-Bohrergebnisse lässt auf Potenzial in der Tiefe schließen
- Cannabis Hot Stock unmittelbar vor Riesendeals – Massives Kaufsignal. Neuer 297% Cannabis Aktientip nach 50.133% mit Aurora Cannabis ($ACB), 91.220% mit Curaleaf Holdings ($CURA) und 294.900% mit Canopy Growth ($CGC)
Werben Informieren – Archiv
Blog-Marketing auf Werben Informieren
Comments are currently closed.