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Hausrat auf dem Müll – die Macht der Betreuer!
Zum Alltag in der deutschen Betreuungspraxis gehört es leider immer häufiger, dass die Betreuer ihren Handlungsspielraum zu Lasten der Betreuten und deren Angehörigen ausschöpfen
Dass Hab und Gut am Sperrmüll landen ist leider kein Einzelfall in der Betreuungsrechtspraxis in Deutschland: wenn der Betreuer die Immobilie räumt haben die Betreuungsbedürftigen und ihre Angehörigen, außer sie sind selbst Betreuer, keinerlei Rechte mehr. Die oft auch gerichtlich bestellten Betreuer können z.B. bei einer Wohnungsauflösung völlig frei über das Inventar verfügen. Dann landen schon einmal wertvolle Andenken, Familienbilder und Fotoalben am Sperrmüll. Die für die Betroffenen oft unersetzlichen Dinge werden entsorgt, ohne dass die betreuten Personen und/oder die Verwandten ein Mitspracherecht haben. Oft werden sie nicht einmal über die Aktionen der Betreuer informiert!
So geschehen im aktuell dem Forschungsinstitut für Betreuungsrecht vorliegenden Fall von Hannah P. aus Israel, deren 80-jährige Mutter in Köln wohnt und dort unter Betreuung gestellt wurde. Als die Seniorin in ein Krankenhaus kam, hat die Betreuerin die Wohnung gekündigt und die Auflösung des gesamten Inventars organisiert. Entgegen der Bitten der Tochter, diese sehr persönlichen Dinge wenigstens noch einmal sehen zu dürfen, sind das Inventar und alle Andenken bisher verschwunden. Die Tochter erhielt nicht einmal eine Auskunft, wohin die Einrichtungsgegenstände, die alten Familienbilder und sonstige Gegenstände gekommen sind.
‚Hier handelt es sich um eine skandalöse Rechtssituation im Betreuungsrecht. Angehörige haben nicht nur kein Vorkaufsrecht für die Immobilien ihrer Eltern, sondern sind auch völlig rechtlos, wenn es um die Vernichtung alter Familienandenken, Verbleib des Inventars und ähnliches geht‘, kritisiert Prof. Dr. jur. Volker Thieler, Vorstandsvorsitzender der Kester-Haeusler-Stiftung und Leiter des dort ansässigen Forschungsinstituts für Betreuungsrecht diese Rechtspraxis. ‚Der vorliegende Fall ist auch deswegen so gravierend, weil der schwer kranke Sohn der Betreuten in die Wohnung der Mutter ziehen wollte‘, so Prof. Thieler weiter. Frau Hannah P. ist jederzeit bereit über den Fall zu sprechen.
Das Forschungsinstitut der Kester-Haeusler-Stiftung zum Thema Betreuungsrecht befasst sich seit Jahrzehnten mit den katastrophalen negativen Auswirkungen des Betreuungsrechts und erhält hierzu täglich eine große Anzahl von Anfragen.Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Kester-Haeusler-Stiftung.de
Herr Prof. Dr. Volker Thieler
Dachauerstraße 61
82256 Fürstenfeldbruck
Deutschlandfon ..: 0814141548
fax ..: 0814141456
web ..: http://www.kester-haeusler-stiftung.de
email : office@kester-haeusler-stiftung.deIm Rahmen Ihrer Forschungstätigkeit beschäftigt sich die Kester-Haeusler-Stiftung mit ihren Instituten für Betreuungsrecht www.betreuungsrecht.de und Erbrecht www.institut-fuer-internationales-erbrecht.de seit über 30 Jahren mit aktuellen Fragen der Rechtsprechung und der Gesetzgebung sowie den Auswirkungen rechtlicher Vorschriften in der Praxis. Der Leiter der Forschungsinstitute Prof. Dr. Volker Thieler steht Ihnen jederzeit für Fragen zur Verfügung.
Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.Pressekontakt:
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Frau Karin Sylvia Wolfrum
Dachauerstraße 61
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