• Gesetzlich oder privat: die richtige Krankenversicherung für Beamte

    Steht die Verbeamtung an, gibt es für die angehenden Beamten viel Neues und eine ganze Reihe an wichtigen Änderungen.

    Diese betreffen nicht nur eine neue Dienststelle mit bisher unbekannten Aufgaben und Tätigkeiten. Denn mit dem neuen Beamtenstatus erhalten die frisch gebackenen Beamten auch besondere Recht und Ansprüche im Verhältnis mit ihrem Dienstherren. Dazu zählt vor allem die Beihilfe und damit die Frage nach der richtigen Krankenversicherung für den Beamten selbst, sowie für die Familienangehörigen. Die Beihilfe durch den Dienstherren soll garantieren, dass die Beamten während ihrer Dienstzeit gesundheitlich rundum versorgt sind. Durch die Beihilfe übernimmt der Dienstherr einen Teil der Kosten für gesundheitliche Vorsorgen, medizinische Behandlungen und weitere Leistungen, die für die Gesundheit der Beamten und ihrer Familienangehörigen wichtig sind. Allerdings müssen Beamte dennoch eine Krankenversicherung abschließen, denn auch für sie gilt die Versicherungspflicht. Aber welcher Versicherungstypus eignet sich besonders für Beamte und ihre Familien, um mit umfassenden Leistungen und günstigen Beiträgen die Beihilfe bestens zu ergänzen?

    Die Beihilfe richtig ergänzen: Beamte im Unterschied zu Arbeitnehmern

    Der große Unterschied zwischen Beamten und Arbeitnehmern liegt weder in den ausgeführten Tätigkeiten, im Arbeitgeber oder im Tarifvertrag. Schließlicht gibt es beispielsweise auch staatliche Angestellte, die nach den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes bezahlt werden. Vielmehr unterscheidet der Status des Beamtentums den Beamten vom Angestellten. Das Beamtentum in der Bundesrepublik sichert gesetzlich bestimmte Rechte und Ansprüche für Beamte ab. Dazu zählt auch die Beihilfe, denn der Dienstherr hat die Pflicht, für den gesundheitlichen Zustand seiner Beamten Sorge zu tragen. Mit der Beihilfe übernimmt der Dienstherr medizinische Behandlungen und Dienstleistungen seiner Beamten. Wenn eine Beamtin oder ein Beamter also eine medizinische Behandlung erhält, wird ein Teil der Kosten durch den Staat zurückerstattet. Die Höhe dieses Anteils variiert meist zwischen 50% – 70%, abhängig vom Bundesland und dem Familienstand der Beamten. Weiterhin sind auch die Kinder und der Ehepartner bzw. die Ehepartnerin der Beamten anspruchsberechtigt. Kinder erhalten einen Zuschlag von 80% der Beihilfe und Eheparter bis zu 70%, abhängig von ihren eigenen Einkünften. Da allerdings immer ein Restbetrag bleibt, sollten Beamte unbedingt verschiedene Krankenversicherungen überprüfen, wie die Beihilfe im besten Fall komplett ergänzt werden kann.

    Beihilfeberechtigte und die gesetzliche Krankenversicherung

    Im Unterschied zu den Arbeitgebern in der freien Wirtschaft übernimmt der Dienstherr für seine Beamten nicht den sonst üblichen Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung. Im Fall von gesetzlich krankenversicherten Beamten leistet der Dienstherr nur einen kleinen vergleichbaren Beitrag zu den monatlichen Gebühren der gesetzlichen Versicherung. Da sich die Beiträge der gesetzlichen Versicherungen nach der Höhe des Einkommens ihrer Versicherungsnehmer richten, können Beamte mit hohen Einkünften teilweise auch bei einem Höchstsatz von bis zu 800 Euro landen, den sie selbst übernehmen müssen. Weder die Höhe des Versicherungsbetrags noch der Anspruch des Beamten auf Beihilfe wirken sich dabei auf den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aus. Für Beamte, die auf der Suche nach der passenden Krankenversicherung für sich und ihre Familie sind, lohnt sich deshalb immer auch der Vergleich mit den privaten Krankenkassen, um ihren Beihilfeanspruch umfassend zu ergänzen und gleichzeitig von günstigeren Versicherungsbeiträgen und lückenloser Gesundheitsversorgung zu profitieren. Ein solcher Versicherungsvergleich lässt sich am einfachsten bei verschiedenen Online-Portalen, wie etwa beamten-infoportal.de, durchführen.

    Wie Beamte in der privaten Krankenversicherung die Beihilfe ergänzen können

    Während die gesetzlichen Versicherer in der Regel mit feststehenden Beitragsbemessungen nach Einkommen relativ kompakte Kataloge für ihre Gesundheitsleistungen anbieten, können private Krankenversicherungen wesentlich individuellere und flexiblere Versicherungsangebote offerieren. Für Beamte mit Beihilfeanspruch und auch ihre Familien können deshalb private Krankenversicherungen meist eine vorteilhaftere Krankenversicherung anbieten. Denn mit den privaten Versicherern profitieren auch die Versicherungsnehmer: Durch die Beihilfe muss der Versicherer nur einen reduzierten Teil der Kosten von fälligen Behandlungen selbst übernehmen. Dadurch lassen sich für die Beamten in der privaten Krankenversicherungen nicht nur günstigere Beiträge anbieten, sondern gleichzeitig kann auch das Repertoire an medizinischen Leistungen erweitert werden, sodass die Beamten, ihre Ehepartner und auch die Kinder in der privaten Versicherung eine umfassende und günstige Versorgung ihrer Gesundheit erwarten können.

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    Beamten Infoportal
    Herr Norman Vogt
    Schwetzinger Str. 32
    68782 Brühl
    Deutschland

    fon ..: 06202 97827-0
    fax ..: 06202 97827-99
    web ..: https://beamten-infoportal.de/krankenversicherung-beamte/
    email : info@medieon24.de

    Pressekontakt:

    Beamten Infoportal
    Herr Norman Vogt
    Schwetzinger Str. 32
    68782 Brühl

    fon ..: 06202 97827-0
    web ..: https://beamten-infoportal.de/krankenversicherung-beamte/
    email : info@medieon24.de


    Disclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.

    Categories: Presse - News

    Comments are currently closed.