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Speditionspfandrecht: Damit die Krise für Logistiker nicht zur Katastrophe wird
Die Speditions- und Logistikbranche in Deutschland steht vor beispiellosen Herausforderungen. Viele Unternehmen kämpfen ums Überleben. Rechtzeitige Wahrnehmung der Pfandrechte ist die Lösung.
Im ersten Quartal 2024 meldeten 5.205 deutsche Unternehmen Insolvenz an. Gründe sind hohe Steuern, Abgaben und Energiepreise, die kleine und mittelständische Unternehmen besonders belasten, während Großkonzerne bevorzugt werden. Diese Umstände führten zu einem Anstieg der Firmenpleiten um 26,4 % im Vergleich zum Vorjahr. Die rechtzeitige Anwendung des gesetzlichen Pfandrechts kann entscheidend für das Fortbestehen eines Unternehmens im Speditionsgewerbe sein.
Herausforderungen der Logistikbranche
Die Transportbranche ist von Krisen besonders betroffen mit 9 % der Insolvenzen in den Bereichen Verkehr und Lagerhaltung. Ursachen sind:
o Zahlungsverzug: Im Schnitt 9,8 Tage.
o Harter Preiswettbewerb: Margen sind auf ein Minimum reduziert.
o Kostensteigerungen: Energie-, Treibstoffpreise und Mautgebühren steigen.
o Regulatorische Auflagen: Neue Vorschriften und Fachkräftemangel verursachen zusätzlichen Druck.
o Factoring: Wegen verschlechterter Bonität sinkt die Zahl der Unternehmen, die durch Factoring gesichert sind.
Finanzielle Belastung durch Zahlungsausfälle
Logistikunternehmen erzielen eine Umsatzrendite von 3 % bis 4 %. Ein Zahlungsausfall von 100 % bedeutet, dass 25 bis 34 gleichartige Aufträge benötigt werden, um diesen Verlust auszugleichen. Diese Situation ist für die Branche kaum bewältigbar.
Insolvenzrecht und Gläubigerrechte
Seit den 2000er Jahren wurden die Rechte der Gläubiger durch neue Gesetze wie StaRUG und ESUG weiter eingeschränkt. Gläubiger tragen oft die Kosten der Restrukturierung. Die Verfahren sind in Deutschland vergleichsweise teuer und langwierig. Die Gläubiger erhalten am Ende meist nur geringe Quoten.
Forderungsmanagement und Speditionspfandrecht
Angesichts der schwierigen Lage ist ein effektives Forderungsmanagement essenziell. Logistikunternehmen sollten bei Zahlungsfälligkeit immer sofort das Speditionspfandrecht nutzen, um ihre Forderungen zu sichern. Dazu gehören:
o § 410 HGB: Pfandrecht des Spediteurs
o § 440 HGB: Pfandrecht des Frachtführers
o § 475b BGB: Pfandrecht des Lagerhalters
o § 623 HGB: Pfandrecht des Verfrachters.
Diese gesetzlichen Pfandrechte erlauben es, Forderungen ohne Gerichtsurteil oder vollstreckbaren Titel durchzusetzen. Fristen und rechtliche Besonderheiten müssen beachtet werden. Die Deutsche Pfandverwertung Ostermayer & Dr. Gold GbR ermöglicht durch öffentliche Versteigerung aufgrund gesetzlicher Pfandrechte, ausstehende Forderungen optimal zu realisieren und damit eine Liqiuiditätskrise im Transportsektor abzufedern. Dabei sind wichtige Voraussetzungen zu beachten.
Handlungsempfehlungen
1. Proaktive Nutzung der Pfandrechte: Frühzeitiges Geltendmachen der Pfandrechte bei säumigen Kunden.
2. Überprüfung der Verträge: Sicherstellen, dass deutsches Recht anwendbar ist.
3. Standardisierte Reaktionsprozesse: Sofortige Maßnahmen bei Zahlungsverzug.
4. Kooperation mit Experten: Zusammenarbeit mit der Deutschen Pfandverwertung Ostermayer & Dr. Gold GbR.
Fazit
Die Logistikbranche muss schnell und entschlossen handeln, um die eigene Liquidität zu sichern und Zahlungsausfälle zu vermeiden. Das Speditionspfandrecht bietet eine wirksame Möglichkeit, Forderungen durchzusetzen und Unternehmenskrisen zu bewältigen. Durch proaktives Management und die Nutzung gesetzlicher Pfandrechte können Logistikunternehmen ihre finanzielle Stabilität sichern und langfristig erfolgreich bleiben.Einschaltung der Deutsche Pfandverwertung Ostermayer & Dr. Gold GbR
Die Speditionspfandrechtsverwertung ist ein hoheitlicher Akt nach einem im Sachenrecht und HGB geregelten Verfahren durchzuführen ist. Die Deutsche Pfandverwertung Ostermayer & Dr. Gold GbR, ist als allgemein öffentlich bestellter, vereidigter Versteigerer damit beliehen, Pfandrechtsverwertungen durchzuführen. Wir stehen für Logistiker als ein langjährig erfahrener Partner bereit, um rechtskonform die öffentliche Versteigerung von in Pfand genommenen Waren durchzuführen. Erfahrung ist nicht alles. Unser Anspruch ist es auch immer auf dem neusten Stand zu sein. So haben wir sofort das Potenzial erkannt, das die AI auch KI genannt, bietet. Als Pionier in unserer Branche integrieren wir diese Vorteile der AI jetzt immer mehr in unsere Prozesse ein, zum Vorteil unserer Auftraggeber.Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR
Frau Dagmar Gold
Bierhäuslweg 9
83623 Dietramszell
Deutschlandfon ..: 08027 908 9928
web ..: http://www.deutsche-pfandverwertung.de
email : office@deutsche-pfandverwertung.deDeutsche Pfandverwertung Ostermayer & Dr. Gold GbR ist als führendes deutsches Versteigerungsunternehmen für die Verwertung von vertraglichen und gesetzlichen Pfandrechten für Sachen aller Art sowie für Rechte – wie Unternehmensanteile, Wertpapiere, Patente, IT-Rechte, Lizenzrechte, Markenrechte oder Domains – deutschlandweit tätig, auch für Fälle mit internationalem Bezug. Das Unternehmen wird von öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerern betrieben, die von Gesetzes wegen zur Durchführung einer Öffentlichen Versteigerung befugt sind. Wir bieten die einfache und schnelle Alternative zur Umsetzung der Forderungsrealisierung mittels der Pfandrechtsverwertung aller Art. Bei der Verwertung akquirieren wir auch international, um einen größtmöglichen Käuferkreis zu erreichen. Unsere Auftraggeber sind Kreditinstitute, Unternehmer, die öffentliche Hand, Insolvenzverwalter, Rechtsanwälte, Immobiliengesellschaften, Speditionen, Logistiker, Unternehmen, Erben und Privatpersonen.
Wir sind Gründungsmitglied des BvV e.V. – Bundesverband der öffentlich bestellten, vereidigten und besonders qualifizierten Versteigerer, Berlin.Pressekontakt:
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83623 Dietramszellfon ..: 08027 908 9928
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email : dr.gold@deutsche-pfandverwertung.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
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