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LkSG-Änderung 2025: Was Unternehmen zu den neuen Compliance-Pflichten wissen müssen
„Lieferkettengesetz 2025 und Compliance: Was sich für Unternehmen jetzt ändert. Was kommt konkret auf Sie zu?“
Hintergrund: LkSG, Koalitionsauftrag und europäische VerankerungDas LkSG trat zum 1. Januar 2023 in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten (zuvor 3.000) zur Sorgfalt in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt entlang ihrer Lieferketten. Auf EU-Ebene ist seit 25. Juli 2024 die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) in Kraft; die Umsetzung in nationales Recht ist durch die „Stop-the-clock“-Richtlinie bis zum 26. Juli 2027 ausgesetzt. Laut Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD soll die CSDDD bürokratiearm und vollzugsfreundlich umgesetzt werden; das LkSG wird bis dahin angepasst und später durch ein umfassendes Gesetz über „internationale Unternehmensverantwortung“ ersetzt.
Wegfall der externen Berichtspflichten – Entlastung durch Bürokratieabbau
Der Entwurf, vom Bundeskabinett am 3. September 2025 beschlossen, sieht die vollständige Streichung der externen Berichtspflicht nach § 10 Abs. 2 LkSG vor – rückwirkend ab dem 1. Januar 2023. Unternehmen müssen damit keine Berichte über menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten mehr erstellen, veröffentlichen oder bei der BAFA einreichen. Die Bundesregierung betont die spürbare Bürokratieentlastung, mit Einsparungen für die Wirtschaft in Höhe von etwa 4 Millionen Euro jährlich.
Reduzierung der Bußgeldtatbestände – nur noch bei schweren Verstößen
Bußgelder sollen künftig nur noch bei schwerwiegenden Pflichtverstößen verhängt werden, etwa wenn Unternehmen keine Präventions- oder Abhilfemaßnahmen ergreifen oder kein Beschwerdeverfahren einrichten. Verstöße gegen weniger gravierende Pflichten – insbesondere umweltrechtliche – sind von den Bußgeldregelungen ausgenommen. Auch der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen soll nur noch bei besonders schwerwiegenden Pflichtverletzungen greifen.
Fortbestehen der Kernpflichten – Compliance bleibt zentral
Alle übrigen Sorgfaltspflichten des LkSG bleiben bestehen: Unternehmen müssen weiterhin Risikoanalysen durchführen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergreifen, Dokumentationen erstellen und Beschwerdeverfahren anbieten. Die Pflicht zur internen Dokumentation einschließlich der Aufbewahrung für mindestens sieben Jahre bleibt ebenfalls erhalten. Damit bleibt Compliance weiterhin ein zentrales Steuerungsinstrument, auch wenn die externe Berichtspflicht entfällt.
Kontext und Ausblick: Compliance, europäische Integration und Handlungsbedarf
Mit dem Entwurf setzt die Bundesregierung den Koalitionsvertrag zügig um: Compliance bleibt verpflichtend, wird aber verfahrenstechnisch einfacher. Parallel zur LkSG-Novelle gilt ab Geschäftsjahr 2025 für große Unternehmen die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), die umfassende Nachhaltigkeitsberichte verlangt. Zudem wird die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) spätestens 2027 weitere verbindliche Regeln bringen. NGOs und Verbände betonen, dass die Entlastungen für Unternehmen positiv sind, zugleich aber die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards nicht aus dem Blick geraten darf.
Fazit: Compliance neu gedacht – weniger Bürokratie, gleichbleibendes Schutzniveau
Das geplante Änderungsgesetz zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sorgt für eine bürokratiearme Gestaltung der Compliance. Externe Berichtspflichten werden gestrichen und Bußgelder auf schwere Verstöße beschränkt – bei gleichzeitiger Bewahrung der Kernpflichten. Damit wird das LkSG moderner und anwendungsfreundlicher, ohne die Schutzstandards zu unterlaufen. Unternehmen sollten sich frühzeitig vorbereiten und ihre Compliance-Prozesse entsprechend ausrichten. Insgesamt bewerte ich die Änderungen als gut durchdacht und einen guten Kompromiss.
Allgemeines Fazit:
Compliance ist für Unternehmen unverzichtbar, um rechtliche und finanzielle Risiken zu minimieren und die Integrität und Reputation zu wahren. Es geht jedoch über die bloße Einhaltung von Vorschriften hinaus und umfasst ethische Geschäftspraktiken. Unternehmen, die Compliance als Chance zur Stärkung ihrer Reputation und ihres Wettbewerbsvorteils nutzen, können langfristigen Erfolg erzielen und das Vertrauen ihrer Kunden und Geschäftspartner gewinnen. Die Implementierung einer effektiven Compliance-Strategie erfordert gründliche Planung, Schulung und Überwachung, aber die langfristigen Vorteile sind es wert.
Link und weitere Infos zu unseren Compliance Online SchulungsangebotenVerantwortlicher für diese Pressemitteilung:
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Frau Nicole Biermann-Wehmeyer
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46399 Bocholt
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