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HSMA Deutschland e.V. klärt auf: Umsetzungspflicht der Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 endete Mitte September
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gewährt lediglich für Online-Kreditkartenzahlungen vorübergehend Aufschub in Bezug auf die starke Kundenauthentifizierung.
Die Hospitality Sales & Marketing Association Deutschland e.V. hat bereits in Kooperation mit dem Hotelverband Deutschland (IHA) im Laufe des Jahres unter anderem im Rahmen mehrerer Events zur Thematik aufgeklärt. Mit der Einführung der neuen PSD2 Richtlinie entstanden einige Änderungen. Zwar fokussiert sich die PSD2 Richtlinie hauptsächlich auf die Zahlungssicherheit im digitalen Geschäftsverkehr, jedoch verlangt die darin enthaltene „Starke Kundenauthentifizierung (SCA)“ wichtige Anpassungen der Geschäftsprozesse in den Hotels.
„Wir weisen die Hotelbetreiber dringend daraufhin, dass die Vorautorisierung der Kreditkarte für den Check-in oder nachträgliche Belastungen seit dem 14. September 2019 weiterhin den strengen Anforderungen der SCA unterliegen. Hier gibt es keinen Aufschub“, warnt Payment-Experte Christian Meissner, Director Distribution & Payment Solutions bei Deutsche Hospitality und Mitglied vom HSMA Expertenkreis Distribution.
Als Beispiel für die tägliche Anwendung der PSD2 Richtlinie im Hotelalltag ist die Belastung einer Kreditkarte zur Absicherung von Zimmerbuchungen zu nennen: Die Kreditkarte dann im Fall eines No-Shows zu belasten, ist nun nicht mehr so einfach möglich. Hoteliers profitieren zukünftig aber auch von Vorteilen wie der Tatsache, dass der Hotelgast eine von ihm autorisierte Zahlung nicht so einfach wie bisher widerrufen kann.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) erklärt in ihrer aktuellen Pressemitteilung, dass nach deren Einschätzung die kartenausgebenden Zahlungsdienstleister in Deutschland auf die neuen Anforderungen vorbereitet sind. Für Unternehmen, die Kreditkartenzahlungen im Internet als Zahlungsempfänger nutzen, sieht es jedoch anders aus. Hier würde nach wie vor „erheblicher Anpassungsbedarf“ bestehen. Damit die Verbraucher und Unternehmen trotzdem weiterhin online mit der Kreditkarte bezahlen können, hat sich die BaFin dafür entschieden, bei Kreditzahlungen im Internet vorübergehend – bis auf Widerruf – nicht auf einer starken Kundenauthentifizierung zu bestehen.
Ziel der Einführung der PSD2 Zahlungsrichtlinie ist die Steigerung des Verbraucherschutzes, mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr, Förderung von Innovation sowie Rechtssicherheit und Harmonisierung.
„Jede Zahlung, welche durch die SCA abgewickelt wurde und/oder den Regeln der SCA und des Regelwerks entspricht, ist künftig gegen Rückruf durch den Karteninhaber gesichert, wenn dieser nicht in der Lage ist, einen Missbrauch durch einen fremden Dritten nachzuweisen“, ergänzt Christian Meissner.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
HSMA Deutschland e.V.
Frau Lea Jordan
Lossenweg 2
56170 Bendorf
Deutschlandfon ..: +49 176 47812663
web ..: http://www.hsma.de
email : info@hsma.deDie HSMA (Hospitality Sales & Marketing Association) Deutschland e.V. ist der Fachverband für die Fach- und Führungskräfte aus Sales und Marketing in Hotellerie & Tourismus.
Ziel des Verbandes ist es die beruflichen Interessen der über 1.200 Mitglieder zu fördern. Es ist die Aufgabe der HSMA einen engen Kontakt zwischen den Mitgliedern herzustellen, um durch Informations- und Erfahrungsaustausch die Kenntnisse und Fähigkeiten in den Bereichen Distribution, E-Commerce, Revenue Management, Verkauf, Employer Branding und Marketing zu pflegen und zu verbessern.
Neben einer Vielzahl von fortbildenden Veranstaltungen in Form von Fachkongressen, Roadshows und Barcamps zu aktuellen Branchenthemen, schätzen die Mitglieder der HSMA vor allem das hochkarätige Netzwerk und den direkten Kontakt untereinander, der in der Hospitality-Branche unabdingbar ist.www.hsma.de
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email : tk@lt-communications.comDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
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